Benutzung

Archiv und Bibliothek des Orff-Zentrums München sind öffentlich zugänglich. Die Sammlungen und Bestände dienen vorrangig wissenschaftlichen Zwecken, stehen im Rahmen der Benutzungsordnung aber nicht nur Schülern, Studierenden, Wissenschaftlern und Journalisten sowie Musikern, Musikpädagogen und Theaterleuten, sondern auch allen anderen an Carl Orff und seinem Wirken interessierten Personen offen.

Die Benutzung von Archiv und Bibliothek ist grundsätzlich kostenfrei. Es wird um eine formlose rechtzeitige Voranmeldung mit kurzer Erläuterung des Forschungsinteresses per Telefon oder gebeten.

Sämtliche Bestände sind ausschließlich innerhalb der Räumlichkeiten des Orff-Zentrums München zu benutzen. Eine Ausleihe außer Haus ist nicht möglich. Vereinzelte Archivalien können unter Umständen nicht vorgelegt werden, falls Persönlichkeits- und Datenschutzbestimmungen, gesetzliche Schutzfristen oder der Erhaltungszustand die Vorlage nicht erlauben.

Der eigenmächtige Einsatz elektronischer Kopiergeräte (Scanner, Scannerstift, Digitalkamera, Mobiltelefone mit Kamera, Notebook-Kamera etc.) ist unzulässig! Jegliches Anfertigen von Scans, Fotos, Kopien oder anderweitiger Vervielfältigungen digitaler oder analoger Archiv- oder Bibliotheksbestände bedarf grundsätzlich der expliziten Genehmigung des Orff-Zentrums München. Die Weitergabe genehmigter Reproduktionen an Dritte oder ihre Verwendung für einen anderen als den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Instituts zulässig.

Die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Orff-Zentrums München stehen für Beratung und Hilfe jederzeit gerne zur Verfügung.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen behalten sich sowohl das Orff-Zentrum München, als auch die Carl-Orff-Stiftung vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

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